Das Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) in Schleswig-Holstein wurde zum 01.01.2015 neu verabschiedet.

Mit einem Klick auf den Link unten, gelangen Sie zur aktuell gültigen Fassung, die durch den Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein veröffentlicht wurde.

Brandschutzgesetz

Es ist in neun Abschnitte gegliedert:

  1. Aufgaben und Träger
  2. Organisation der Feuerwehren
  3. Einsatz der Feuerwehren
  4. Vorbeugender Brandschutz
  5. Pflichten
  6. Kosten, Entschädigung und Schadenersatz
  7. Aufsicht und Brandschutzbeirat
  8. Datenschutzrechtliche Bestimmungen
  9. Schlussvorschriften

In ihm wird das Feuerwehrwesen des Landes Schleswig-Holstein geregelt.

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